Wer vor seinem Reiseantritt zum Campingurlaub denkt, mit Wohnwagen, Zelt und Co. einfach dort anhalten und verweilen zu wollen, wo es ihm gefällt, der irrt sich gewaltig und kann bei Nichtbeachtung durchaus mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) auf einem Rastplatz erlaubt. Außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken darf man sich mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur aufhalten, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden muss. Wie es in anderen europäischen Ländern aussieht, haben wir für Sie einmal recherchiert.
| Land | öffentliche Straßen | Privatgelände | Informationen |
| Belgien | Nein | Ja | Auf Rastplätzen für maximal 24 Stunden erlaubt. |
| Bulgarien | Nein | Nein | |
| Dänemark | Ja | Ja | Auf öffentlichen Straßen darf man sich maximal 11 Stunden aufhalten. Dies muss mit einer Parkscheibe kenntlich gemacht werden. |
| Deutschland | Nein | Ja | Auf öffentlichen Straßen erlaubt zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit |
| Finnland | Ja | Ja | Nur mit Genehmigung des Grundstücksinhabers |
| Frankreich | Ja | Ja | Nur mit Genehmigung des Grundstücksinhabers |
| Griechenland | Nein | Nein | Übernachtung nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. |
| Großbritannien | Nein | Ja | |
| Irland | Nein | Ja | |
| Italien | Ja | Ja | Stehen und Parken auf freiem Gelände ist verboten |
| Kroatien | Nein | Nein | |
| Niederlande | Nein | Ja | |
| Norwegen | Ja | Ja | |
| Österreich | Ja | Ja | Einmaliges Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit. Kein Parken in Naturschutzgebieten |
| Polen | Nein | Ja | |
| Portugal | Nein | Nein | An Rastplätzen für maximal 10 Stunden |
| Schweden | Ja | Ja | Verbot auf landwirtschaftlichen Flächen |
| Schweiz | Nein | Ja | Einmalige Übernachtung auf einem Rastplatz erlaubt. |
| Spanien | Ja | Ja | Auf regionale Verbote achten! |
| Tschechien | Ja | Ja | |
| Türkei | Ja | Ja |