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Übernachten und Parken mit dem Wohnwagen/ -mobil

Übernachten und Parken im Wohnwagen und Wohnmobil

Frei671 160 in Übernachten und Parken mit dem Wohnwagen/ -mobilWer vor seinem Reiseantritt zum Campingurlaub denkt, mit Wohnwagen, Zelt und Co. einfach dort anhalten und verweilen zu wollen, wo es ihm gefällt, der irrt sich gewaltig und kann bei Nichtbeachtung durchaus mit hohen Bußgeldern bestraft werden.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen (bei angekuppeltem Zugfahrzeug) auf einem Rastplatz erlaubt. Außerhalb von Campingplätzen und Privatgrundstücken darf man sich mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil nur aufhalten, wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs wieder hergestellt werden muss. Wie es in anderen europäischen Ländern aussieht, haben wir für Sie einmal recherchiert.


Übernachten und Parken in Europa

Land öffentliche Straßen Privatgelände Informationen
Belgien Nein Ja Auf Rastplätzen für maximal 24 Stunden erlaubt.
Bulgarien Nein Nein
Dänemark Ja Ja Auf öffentlichen Straßen darf man sich maximal 11 Stunden aufhalten. Dies muss mit einer Parkscheibe kenntlich gemacht werden.
Deutschland Nein Ja Auf öffentlichen Straßen erlaubt zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit
Finnland Ja Ja Nur mit Genehmigung des Grundstücksinhabers
Frankreich Ja Ja Nur mit Genehmigung des Grundstücksinhabers
Griechenland Nein Nein Übernachtung nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Großbritannien Nein Ja
Irland Nein Ja
Italien Ja Ja Stehen und Parken auf freiem Gelände ist verboten
Kroatien Nein Nein
Niederlande Nein Ja
Norwegen Ja Ja
Österreich Ja Ja Einmaliges Übernachten zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit. Kein Parken in Naturschutzgebieten
Polen Nein Ja
Portugal Nein Nein An Rastplätzen für maximal 10 Stunden
Schweden Ja Ja Verbot auf landwirtschaftlichen Flächen
Schweiz Nein Ja Einmalige Übernachtung auf einem Rastplatz erlaubt.
Spanien Ja Ja Auf regionale Verbote achten!
Tschechien Ja Ja
Türkei Ja Ja