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Verkehrsvorschriften Europa

Europa entdecken mit dem Wohnmobil

Frei50 160 in Verkehrsvorschriften EuropaSeit dem 1. Mai hat die Europäische Union zehn neue Mitgliedstaaten. Als Reiseziele sind sie häufig noch unbekannt. Dabei gibt es dort viel zu entdecken:
Warum nicht mal die Seenplatte in den polnischen Masuren besuchen, in Lettland durch die alte Hansestadt Riga schlendern oder das mediterrane Klima an der slowenischen Adria-Küste genießen? Schließlich sind die meisten neuen EU-Länder gut mit dem Wohnmobil zu erreichen. „Freie Fahrt“ wie etwa an den Grenzen zu Österreich oder Frankreich gibt es in den Beitrittsländer zwar noch nicht: Die Zollbeamten machen bei Urlaubern aber noch Stichproben. Für die Einreise in Länder der Europäischen Union genügt ein Personalausweis, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt allerdings, außerdem einen Reisepass mitzunehmen. Kinder unter 16 Jahren brauchen auf jeden Fall einen Kinderausweis.


Wohnmobil.de: Verkehrsvorschriften im Ausland

Verbringen Sie Ihre Ferien im Ausland, sollten Sie außerdem bedenken, dass in unseren Nachbarländern zum Teil andere Verkehrsvorschriften gelten als in Deutschland. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Mit Licht fahren

Frei6a 160 in Verkehrsvorschriften EuropaSo sind Autofahrer in Dänemark, Kroatien, Schweden und Norwegen verpflichtet, ganztägig mit Licht zu fahren. In Italien gilt die gleiche Regelung, allerdings nur für Autobahnen und Schnellstraßen.

Telefonieren am Steuer

Frei100a 160 in Verkehrsvorschriften EuropaNicht nur in Deutschland ist das Telefonieren mit einem Handy hinter dem Steuer eines Autos verboten. Auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Italien, gilt dieses Telefonverbot. Wenn Sie also keine Freisprechanlage haben, ist das Handy während der Fahrt , sowohl im Auto, als auch im Wohnmobil, tabu.

Sicher fahren im Gespann

Frei2a 160 in Verkehrsvorschriften EuropaSo lassen sich beim Fahren mit dem Campingwagen Unfälle vermeiden:

Beim Beladen des Wohnwagens auf die zulässige Höchstlast achten und das Gewicht gleichmäßig verteilen
Niemals Personen im Anhänger transportieren
Beim Überholen von Bussen und Lkw großzügigen Seitenabstand halten
Auf stark abschüssigen Straßen besonders langsam fahren
Angebote spezieller Fahrsicherheitstrainings nutzen

Warnwesten

Einige Urlaubsländer, darunter Italien und Spanien, schreiben seit vergangenem Jahr das Mitführen von Warnwesten in Privatautos gesetzlich vor. Das gilt seit 1. Mai auch für Österreich und ab 25. Juni 2005 für Portugal.


Bitte beachten Sie!

Wenn Sie nach einem Unfall Ihr Fahrzeug verlassen und sich ohne Warnweste auf der Straße aufhalten, riskieren Sie ein Bußgeld. In Spanien beträgt dies bis zu 91 Euro, in Italien und Österreich etwa 35 Euro. Besonders wichtig: Die Weste muss griffbereit im Fahrzeuginnenraum verstaut sein, die Aufbewahrung im Kofferraum zählt nicht! Außerdem benötigt jeder Mitreisende eine eigene Weste (ausgenommen Österreich). Nur Motorradfahrer sind derzeit vom Westenzwang noch ausgenommen.